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Fotovoltaikanlage auf der Mülldeponie

Nach zähem Ringen konnte am Mittwoch 28.10.2009, endlich mit dem Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Müllberg in Neunkirchen a.Sand begonnen werden.
Die Gemeinde Neunkirchen a.Sand, hat bereits Anfang 2007 mit der Planung, und 2008 mit der Ausschreibung einer Photovoltaikanlage mit 1000 kWp begonnen.
Der Markt im Jahr 2008 war bezüglich der Installation im Bereich der Photovoltaik so überhitzt, dass die Ausschreibung der Anlage einen Preis von über 4,5 Mio/€ ergab.
Dieser Preis war jedoch, trotz der im letzten Jahr noch höheren Einspeisevergütung, nicht wirtschaftlich. Grund für diesen hohen Preis waren vor allem die sehr günstigen Vorgaben in Spanien.
Anfang 2009 wurde jedoch bekannt, dass der Modulpreis erheblich gesunken ist.
Deshalb wurde in Verbindung mit Rödl & Partner, die Ausschreibung erneut, mit sehr gutem Erfolg, europaweit durchgeführt. Das Ausschreibungsergebnis lag unter
3,0 Mio/€.
Ab Mitte Mai wurden alle eventuell mit dem Vorhaben befassten Behörden mit Unterlagen versorgt. Es dauerte jedoch bis zum 27. Oktober, bis durch die Regierung von Mittelfranken die endgültige Baufreigabe erfolgte.
Die bauausführende Firma Thermovolt aus Roggentin an der Ostsee, stand schon mit Geräten und Material bereit, um loszuschlagen.

Am 28. Oktober konnte Bürgermeister Sägmüller den Startschuss geben. Landrat Kroder als Grundstückseigentümer wollte den ersten Schlag der Rammen, zu Niederbringung der Fundamentierung, nicht versäumen. Die Gemeinde Neunkirchen a.Sand bedankt sich auf diesem Weg für die kostenlose Überlassung der Deponie, für dieses Zukunftsprojekt.
Auch einige Gemeinderäte und Mitglieder der Verwaltung wollten den Beginn der Baumaßnahme nicht versäumen.

Auf der Deponie werden ca. 13.500 Module der Firma Solibro, mit einer Leistung je Modul von 75 Wp aufgestellt. Bei einer Einspeiseverfügung von ca. 0,32 € rechnet die Gemeinde mit einem jährlichen Ertrag von 250 – 260.000 €.
Der Gemeinderat hofft, dass neben dem ökologischen Nutzen auch ein finanzieller Erfolg zu erzielen ist und dass die Witterung keinen Strich durch die Rechnung macht. Dann könnte die Anlage noch in diesem Jahr mit der Stromlieferung beginnen.

DSL für Neunkirchen und Speikern

Mit einem Baukostenzuschuss von fast 100.000,-- hat sich die Gemeinde für die Gemeindeteile Neunkirchen und Speikern einen schnellen Breitbandzugang zum Internet bei der Telekom erkauft.

Auch Internetbenutzer anderer Provider können dieses Angebot nutzen, wenn ihr Provider von der Telekom das entsprechende Packet zukauft.

Für Telekomkunden gelten nur die folgenden Service-Nummern:

DSL- Neukunden: 0800/3303000

DSL – Erhöhung: 0911/1503556

Eine Abfrage im Internet, ob schnelles DSL verfügbar ist, bringt in der Regel nichts, da die Homepage der Telekom nur in großen Abständen aktualisiert wird.

Ebenso erhalten Sie in der Regel, bei den anderen im Internet angegebenen Service-Nummern der Telekom, falsche Auskünfte.

Bauarb. Baugeb. Felsenstrasse

Die Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen.
Die Grundstücke können ab sofort bebaut werden.


Grundstücke zu verkaufen

Die Gemeinde verkauft folgende Grundstücke:


das Grundstück Fl.Nr. 146/5 im Baugebiet Felsenstraße 2 [116 KB]
in Kersbach zu ca. 517 qm.

Preis 120,-- €/qm plus ca. 40,-- €/qm Erschließungskosten


das Grundstück Fl.Nr. 133/7 Am Schwesternberg [34 KB] zu 434 qm.

Preis: 200,00 €/qm plus 40,00 €/qm Erschließungkosten als Festpreis

Die Bebauung der Grundstücke Am Schwesternberg werden
von der Gemeinde gefördert. Die Förderrichtlinien sind hier [54 KB]
abrufbar.




Bebauungsplan Wolfshöhe

Der Gemeinderat hat die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes in
Rollhofen Nr. 9 R "Wolfshöhe" für gewerbliche Nutzungen beschlossen.
Der Vorentwurf steht hier zum herunterladen [326 KB] zur Verfügung.


MIT

Ab 01. Jan. 2010 erscheint monatlich für die Gemeinden des Schnaittachtales das amtliche Nachrichtenmagazin "MIT".
Beiträge senden Sie bitte in digitaler Form an die Emailadresse
amtsbote@neunkirchen-am-sand.de oder geben dieses bitte im Vorzimmer des
Rathauses auf einen Datenträger ab.

Erscheinungstag ist jeweils der letzte Freitag eines Monats

Hier können Sie die aktuelle Ausgabe des "Mit" [2.130 KB] herunterladen.

Redaktonsschluss/ Erscheinungstag

für das amtliche Nachrichtenmagazin "MIT" [16 KB]

Hecken und überhängende Äste zurückschneiden

Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, daß nach Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Anpflanzungen aller Art weder in den öffentlichen Verkehrsraum (einschließlich der Parkbuchten, Geh- und Radwege usw.) hineinragen, noch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Sichtbehinderung beeinträchtigen dürfen. Vor allem Verkehrszeichen und Schilder mit Straßennamen müssen unbehindert zu sehen sein. Das Licht der Straßenlampen darf zur Straße hin nicht abgeschattet werden. Über Fahrbahnen und Parkstreifen müssen mindestens 4,50 Meter und über Rad- und Gehwegen mindestens 2,50 Meter vom Bewuchs freigehalten werden.
Umweltschutz ja – Verkehrsgefährdung nein.
Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, Äste und Sträucher zurückzuschneiden, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, damit Radfahrer und Autofahrer nicht von überhängenden Zweigen behindert werden.
Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einem Bußgeld von bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
Darüberhinaus hat der Grundstückseigentümer einen von der Behörde durchgeführten Zurückschnitt zu dulden.