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Die Gemeinde unterhält viele öffentlich Einrichtungen. Die Verwaltung ist natürlich immer pflichtbewusst, diese Einrichtungen frei von Mängeln und Beschädigungen durch Einwirkung Dritter oder durch Umweltschäden zu halten. Da eine permanente Überprüfung des gesamten Gemeindegebietes undenkbar wäre, sind wir auf die durch Bürger beobachteten Mängel angewiesen.

Schadensort

 

 defekte Straßenlampe

 

 Schutt- und Abfallablagerungen

 

 Fahrbahn / Gehweg schadhaft

 

 Kanaldeckel und Einlaufschächte

 

 Verkehrsschild beschädigt

sonstige Hinweise

für evtl. Rückfragen sind wir für folgende Angaben dankbar:

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