Hinweis für die Vereine & Veranstalter der Gemeinde

Hinweis zur Gestattung
Bitte denken Sie bei Planung Ihrer Veranstaltungen rechtzeitig an die Beantragung einer Gestattung gemäß §12 Gaststättengesetz. Da in diesen Vorgang mehrere externe Ämter und Einrichtungen involviert sind, kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis die Gestattung erteilt wird.
Die Anträge hierfür erhalten Sie auf unserer Homepage.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!