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Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

    Nachstehend geben wir eine Information des Eisenbahnbundesamtes zum Lärmaktionsplan bekannt:

    Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen.

    Ab sofort ist unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar.

    Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Um möglichst viele Menschen zu erreichen und auf diese Weise ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten, möchten wir Sie darum bitten, die Informationen zum Beteiligungsverfahren innerhalb Ihres Netzwerkes weiterzuleiten. Denkbar ist zum Beispiel die Ansprache des Themas im Rahmen von Sitzungen und Diskussionen, ein Aushang an geeigneter Stelle oder auch die direkte Weiterleitung dieser E-Mail. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

    Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

    Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de

    Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom 30. Juni 2017 an über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.

    Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:

    Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

    Weitere Informationen und Fragen:

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de

    Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort "Lärmaktionsplanung" an die Zentrale in Bonn richten.

    Eisenbahn-Bundesamt

    Heinemannstraße 6

    D-53175 Bonn

    Tel.: +49 (0)228 9826-0

    E-Mail: lap@eba.bund.de

    Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de

    Internet: www.laermaktionsplanung-schiene.de

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