Schöffenwahl 2023 (Benennung von Personen)

bis zum 17.03.2023
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Die Schöffenbekanntmachung, wie die Informationen zum Schöffenamt und der Bewerbungsbogen (bitte verwenden Sie nur diesen Bewerbungsbogen) stehen unten zum Download bereit.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung die Informationen zum Schöffenamt sowie die Schöffenbekanntmachung.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 17.03.2023 schriftlich an uns richten oder bei der Gemeinde persönlich abgeben:
Rathaus der Gemeinde Neunkirchen a.Sand
Zimmer 12 (1.OG)
Hirtenweg 2-4
91233 Neunkirchen a.Sand
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch unter 09123/971723 zur Verfügung.