Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Stand: 02. November 2025
Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Jens Fankhänel

Funktion: Erster Bürgermeister
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

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