Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen; Informationen zur Durchführung

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

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  • Gemeinderäte
  • Gemeinderatsmitglieder
  • Gemeindewahlen
  • Kommunalwahlen
  • Wahltag
Stand: 12. April 2026
Beschreibung

Bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d. h. einzelnen sich bewerbenden Personen können bis zu 3 Stimmen gegeben werden. Daneben können die Wähler panaschieren, d. h. die Stimmen können auf sich bewerbende Personen verschiedener Listen verteilt werden.

Bei der Wahl des ersten Bürgermeisters haben die Wählerinnen und Wähler eine Stimme.

Ansprechpartner

Herr Jens Fankhänel

Funktion: Erster Bürgermeister
Fristen

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl sind zahlreiche Fristen zu beachten.

Zu den näheren Einzelheiten fragen Sie bitte Ihre Gemeinde.

Kosten
Die Kosten der Gemeindewahlen tragen grundsätzlich die Gemeinden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Wahlanfechtung (Art. 51 GLKrWG), verwaltungsgerichtliche Klage (Art. 51a GLKrWG)
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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Öffnungszeiten

Montag

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