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Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Neunkirchen a.Sand

Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Neunkirchen a.Sand
für das Haushaltsjahr 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen a.Sand hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in Rahmen der öffentlichen Sitzung am 25.02.2025, gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), beschlossen.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

Das Landratsamt Nürnberger Land hat den Haushalt für das Haushaltsjahr 2026 rechtsaufsichtlich geprüft und die rechtliche Würdigung (eingegangen am 15.04.2026) erfolgte am 13.04.2026.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen a.Sand, Hirtenweg 2-4, 91233 Neunkirchen a.Sand (Zimmernummer 14, 1. Obergeschoss) amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht, gemäß Art. 65 Abs. 3 GO.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen a.Sand, Hirtenweg 2-4, 91233 Neunkirchen a.Sand während den allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit, gemäß § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung.

Im Laufe des Mai/Juni wird es eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Haushaltes auf der Homepage geben.

Neunkirchen a.Sand, 20.04.2024

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