Frischwassergebühr

Erhöhung der Gebühr zum 01. Januar 2024
Zum Jahresbeginn 2017 wurde die Frischwassergebühr auf 1,93 €/m³ (zzgl. gesetzlicher MWST) erhöht. Nach konstanten sieben Jahren muss die Frischwassergebühr auf 2,31 €/m³ (zzgl. gesetzlicher MWST) erhöht werden. In der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2023 wurde über die Erhöhung der Frischwassergebühr getagt und einstimmig zugestimmt.
Eine Anpassung der Frischwassergebühr ist aufgrund von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel die Strompreiserhöhung, generelle Preissteigerungen und Tariferhöhungen unumgänglich.